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   BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20   

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BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20 (https://dejure.org/2021,8014)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.2021 - 2 B 21.20 (https://dejure.org/2021,8014)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - 2 B 21.20 (https://dejure.org/2021,8014)
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (47)

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20
    Die dienstliche Beurteilung ist ein dem Dienstherrn vorbehaltener Akt wertender Erkenntnis, bei dem ihm eine der gesetzlichen Regelung (§ 21 BBG) immanente Beurteilungsermächtigung zusteht (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 ; BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 9 und vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - juris Rn. 10).

    "ob dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2015 (Az. 2 C 27.14 ) insoweit Rückwirkung zukommt, als dass die damit statuierten Begründungspflichten auch für zeitlich früher ergangene Beurteilungen Geltung beanspruchen",.

    Nach dem Urteil des Senats vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - (BVerwGE 153, 48 Rn. 30 und 36 f.) bedarf das Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung, die im sog. Ankreuz- oder ähnlichen Verfahren erstellt worden ist, in der Regel einer gesonderten Begründung.

    Diese Rechtsprechung des Senats, die Beurteilungsrichtlinien mit einer großen Anzahl von Einzelmerkmalen ohne Vorgaben des Dienstherrn zu deren Gewichtung betrifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 = juris Rn. 3, vom 2. März 2017 - 2 C 51.16 - Buchholz 232.1 § 49 BLV Nr. 3 S. 3 = juris Rn. 1 und Rn. 23 sowie vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 66), beruht nicht auf einer Änderung der gesetzlichen Regelungen über die dienstliche Beurteilung, sondern folgt aus der Norminterpretation des Art. 33 Abs. 2 GG.

    Nur wenn erkennbar gemacht wird, wie das Gesamturteil aus den Einzelbegründungen hergeleitet wird, kann die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet und das Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 34).

    Die Divergenzrüge ist in Bezug auf die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung der Berufungsentscheidung von den Urteilen des Senats vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 - (Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 S. 3), vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - (BVerwGE 153, 48 Rn. 9), vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - (BVerwGE 157, 366 Rn. 15 ff.) und vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - (BVerwGE 161, 240 Rn. 31) zur Frage der gerichtlichen Kontrolldichte bei der Überprüfung dienstlicher Beurteilungen unbegründet.

    Das Verwaltungsgericht hat die dargestellten Rechtssätze zur eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung dienstlicher Beurteilungen aus der Entscheidung des Senats vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 - (Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 S. 3, vgl. UA S. 12 f.) und - ohne Zitatangabe - aus dem Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - (BVerwGE 153, 48 Rn. 9) übernommen, auf die die weiteren von der Beschwerde zitierten Entscheidungen des Senats verweisen.

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20
    Die Divergenzrüge ist in Bezug auf die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung der Berufungsentscheidung von den Urteilen des Senats vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 - (Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 S. 3), vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - (BVerwGE 153, 48 Rn. 9), vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - (BVerwGE 157, 366 Rn. 15 ff.) und vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - (BVerwGE 161, 240 Rn. 31) zur Frage der gerichtlichen Kontrolldichte bei der Überprüfung dienstlicher Beurteilungen unbegründet.

    Das Verwaltungsgericht hat die dargestellten Rechtssätze zur eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung dienstlicher Beurteilungen aus der Entscheidung des Senats vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 - (Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 S. 3, vgl. UA S. 12 f.) und - ohne Zitatangabe - aus dem Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - (BVerwGE 153, 48 Rn. 9) übernommen, auf die die weiteren von der Beschwerde zitierten Entscheidungen des Senats verweisen.

    Es hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 - Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1) angenommen, dass für eine Klage gegen eine dienstliche Beurteilung erst dann kein Rechtsschutzinteresse mehr bestehe, wenn die Beurteilung ihre rechtliche Zweckbestimmung verliere, Auswahlgrundlage für künftige Personalentscheidungen zu sein (BA S. 27 f.); auch frühere dienstliche Beurteilungen blieben als zusätzliche Erkenntnismittel insofern von Belang.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann i.S.d. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, der im Widerspruch zu einem Rechtssatz steht, den das Bundesverwaltungsgericht oder ein anderes divergenzfähiges Gericht - im Bereich des Beamtenrechts auch ein anderes Oberverwaltungsgericht (§ 127 Nr. 1 BRRG i.V.m. § 63 Abs. 3 Satz 2 BeamtStG) - in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellt hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 5 f., vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 7. November 2017 - 2 B 19.17 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 84 Rn. 6 und vom 27. Juni 2019 - 2 B 7.18 - Buchholz 245 LandesBesR Nr. 21 Rn. 44).

    Deshalb muss ferner entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56 Rn. 6 und vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20
    Bei der auf Neuerteilung oder Änderung der dienstlichen Beurteilung gerichteten allgemeinen Leistungsklage ist § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO aber entsprechend anzuwenden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 - Buchholz 232.0 § 21 BBG 2009 Nr. 3 Rn. 11 und vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - Buchholz 232.1 § 50 BLV Nr. 3 Rn. 12).

    Die Divergenzrüge ist in Bezug auf die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung der Berufungsentscheidung von den Urteilen des Senats vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 - (Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 S. 3), vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - (BVerwGE 153, 48 Rn. 9), vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - (BVerwGE 157, 366 Rn. 15 ff.) und vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - (BVerwGE 161, 240 Rn. 31) zur Frage der gerichtlichen Kontrolldichte bei der Überprüfung dienstlicher Beurteilungen unbegründet.

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20
    Anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn in dem konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 2. März 2017 - 2 C 51.16 - Buchholz 232.1 § 49 BLV Nr. 3 Rn. 11, 13, vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 43 und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 65).

    Die Divergenzrüge ist in Bezug auf die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung der Berufungsentscheidung von den Urteilen des Senats vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 - (Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 S. 3), vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - (BVerwGE 153, 48 Rn. 9), vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - (BVerwGE 157, 366 Rn. 15 ff.) und vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - (BVerwGE 161, 240 Rn. 31) zur Frage der gerichtlichen Kontrolldichte bei der Überprüfung dienstlicher Beurteilungen unbegründet.

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20
    Anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn in dem konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 2. März 2017 - 2 C 51.16 - Buchholz 232.1 § 49 BLV Nr. 3 Rn. 11, 13, vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 43 und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 65).

    Diese Rechtsprechung des Senats, die Beurteilungsrichtlinien mit einer großen Anzahl von Einzelmerkmalen ohne Vorgaben des Dienstherrn zu deren Gewichtung betrifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 = juris Rn. 3, vom 2. März 2017 - 2 C 51.16 - Buchholz 232.1 § 49 BLV Nr. 3 S. 3 = juris Rn. 1 und Rn. 23 sowie vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 66), beruht nicht auf einer Änderung der gesetzlichen Regelungen über die dienstliche Beurteilung, sondern folgt aus der Norminterpretation des Art. 33 Abs. 2 GG.

  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20
    Die dienstliche Beurteilung ist ein dem Dienstherrn vorbehaltener Akt wertender Erkenntnis, bei dem ihm eine der gesetzlichen Regelung (§ 21 BBG) immanente Beurteilungsermächtigung zusteht (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 ; BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 9 und vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - juris Rn. 10).

    In diesem Fall muss das Gesamturteil nicht gesondert begründet, sondern kann rechnerisch ermittelt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - juris Rn. 27 zu sieben Einzelmerkmalen bei einer einheitlichen Bewertungsskala für die Vergabe der Einzelbewertungen und des Gesamturteils).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16

    Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung;

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20
    Anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn in dem konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 2. März 2017 - 2 C 51.16 - Buchholz 232.1 § 49 BLV Nr. 3 Rn. 11, 13, vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 43 und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 65).

    Diese Rechtsprechung des Senats, die Beurteilungsrichtlinien mit einer großen Anzahl von Einzelmerkmalen ohne Vorgaben des Dienstherrn zu deren Gewichtung betrifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 = juris Rn. 3, vom 2. März 2017 - 2 C 51.16 - Buchholz 232.1 § 49 BLV Nr. 3 S. 3 = juris Rn. 1 und Rn. 23 sowie vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 66), beruht nicht auf einer Änderung der gesetzlichen Regelungen über die dienstliche Beurteilung, sondern folgt aus der Norminterpretation des Art. 33 Abs. 2 GG.

  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20
    Da die Rechtsauffassung, die ein Bescheidungsurteil der Behörde zur Beachtung bei erneuter Bescheidung vorschreibt, sich nicht aus der Urteilsformel selbst entnehmen lässt, ergibt sich der Umfang der materiellen Rechtskraft und damit der Bindungswirkung notwendigerweise aus den Entscheidungsgründen, die die nach dem Urteilstenor zu beachtende Rechtsauffassung des Gerichts im Einzelnen darlegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1967 - 8 C 2.67 - BVerwGE 29, 1 , vom 19. Juni 1968 - 5 C 85.67 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 31 S. 12 f. und vom 27. Januar 1995 - 8 C 8.93 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70 S. 7; Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 6 B 47.06 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 1 Rn. 14).

    Aufgrund der in § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO angeordneten Bindung an die einem Bescheidungsurteil zugrunde liegende Rechtsauffassung führt ein Rechtsmittel gegen ein solches Urteil auch dann zu einer anderen Entscheidung, wenn sich die zu beachtende Rechtsauffassung aus einem von mehreren, das Bescheidungsurteil tragenden Gründen als unzutreffend erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 8.93 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70 S. 7 f. m.w.N.).

  • BGH, 21.11.2019 - V ZR 101/19

    Vernehmung eines Zeugen über den Inhalt des von ihm erstellten Gutachtens zur

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20
    Es kann nicht von vornherein gänzlich ausgeschlossen werden, dass sich die Erinnerung der als Zeugin vernommenen Berichterstatterin K.-S. mit dem Auffinden der im Schriftsatz vom 30. Januar 2020 benannten Schriftstücke wiedereingestellt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - V ZR 101/19 - WuM 2020, 239 Rn. 11 und vom 7. Januar 2004 - 5 StR 391/03 - StraFo 2004, 137, 138 zum Maßstab der völligen Ungeeignetheit eines Zeugenbeweises wegen Zeitablaufs).
  • BGH, 07.01.2004 - 5 StR 391/03

    Unzureichende Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit (strenger

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BVerwG, 27.06.2019 - 2 B 7.18

    Altersdiskriminierung; Besoldung; Besoldungsgesetzgeber; Einheit des

  • BVerwG, 19.02.2018 - 2 B 51.17

    Entfernung eines Studienrats aus dem Beamtenverhältnis wegen Begehung von

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

  • BVerwG, 26.03.2004 - 1 B 79.03

    Recht auf Wiederkehr; Ermessensreduzierung auf Null; Bindungswirkung

  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

  • BVerwG, 07.10.1998 - 3 B 68.97

    Bewilligung einer Zuwendung unter auflösender Bedingung; Rückforderung ohne

  • BVerwG, 20.07.2020 - 2 B 33.20

    Anhörungsrüge betreffend die Zurruhesetzung einer Hochschulprofessorin wegen

  • BVerwG, 07.11.2017 - 2 B 19.17

    Voreingenommenheit des Beurteilers i.R.d. Regelbeurteilung eines Richters für den

  • BGH, 02.08.2017 - VII ZR 155/15

    Berufung im Werklohnprozess: Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten

  • BGH, 20.11.2018 - II ZR 196/16

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung des Beraters in den

  • BVerwG, 28.11.2018 - 2 B 29.18

    Gewährung eines einheitlichen Freizeitausgleichs nach dem

  • BGH, 04.07.2013 - VII ZR 165/12

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Zivilprozess: Übergehen von Beweisangeboten zur

  • BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 40.19

    Abweichung von den Feststellungen in einem Strafbefehl in einem

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 59.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung - Aufklärungspflicht -

  • BVerwG, 25.02.1999 - 7 B 281.98

    Ausreisebedingter Gebäudeverkauf; unlautere Machenschaft; redlicher Erwerb;

  • BVerwG, 01.12.2020 - 2 B 50.20

    Streit um den Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige

  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 63.87

    Aufklärungspflicht - Bildung der richterlichen Überzeugung - Erforschung des

  • BVerwG, 18.07.1986 - 4 C 40.82

    Anforderungen an den Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung;

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtskraft, Rechtskraftbindung; Rücknahme; Widerruf;

  • BVerwG, 16.04.2020 - 2 B 5.19

    Ablehnung; Ablehnungsgesuch; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge; Beamter;

  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15

    Dienstliche Beurteilung; Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; actus

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu

  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

  • BVerwG, 13.08.2020 - 1 C 23.19

    Rechtsbereinigungsgesetze begründen regelmäßig keinen Anspruch auf

  • BVerwG, 17.02.2020 - 2 VR 2.20

    Beamter; Behördenpraxis; Beistand; Beistandsperson; Besprechung;

  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

  • BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93

    Revision - Urteilsgründe - Widersprüchlichkeit

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 61.12

    Revisionszulassung; nachträgliches Ersetzen wesentlicher Ermessenserwägungen bei

  • BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Bemessung von Versorgungsbezügen

  • BVerwG, 19.06.1968 - V C 85.67
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    a) Da der geltend gemachte Neubescheidungsanspruch ebenso wie der im Antrag zu 2. sowohl auf ein Einschreiten durch Verwaltungsakt als auch auf ein Einschreiten durch Realakte abzielt, ist eine Kombination aus einer jeweils auf eine Neubescheidung ausgerichteten Verpflichtungs- und allgemeinen Leistungsklage statthaft (vgl. zur Möglichkeit eines Bescheidungsurteils im Rahmen der allgemeinen Leistungsklage BVerwG, Beschl. v. 13.01.2021 - 2 B 21.20, juris Rn. 10; ThürOVG, Urt. v. 10.07.2015 - 3 KO 565/13, juris Rn. 119; Riese, in: Schoch/Schneider, VerwR, 43. EL August 2022, § 113 Rn. 196).
  • BVerwG, 04.07.2022 - 2 B 5.22

    Rückforderung von Anwärterbezügen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem

    Dagegen gewähren Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO keinen Schutz gegen gerichtliche Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 m. w. N.; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2020 - 2 B 33.20 - Buchholz 303 § 404a ZPO Nr. 2 Rn. 5 m. w. N. und vom 13. Januar 2021 - 2 B 21.20 - Buchholz 232.0 § 21 BBG 2009 Nr. 11 Rn. 24).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 2 B 34.23

    Disziplinarrecht: Ergänzende Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

    Dagegen vermitteln Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts auf Vorbringen eines Beteiligten nicht weiter eingeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982 - 2 BvR 810/81 - BVerfGE 60, 305 , Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 m. w. N.; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2020 - 2 B 33.20 - Buchholz 303 § 404a ZPO Nr. 2 Rn. 5 m. w. N., vom 13. Januar 2021 - 2 B 21.20 - Buchholz 232.0 § 21 BBG 2009 Nr. 11 Rn. 24 und vom 1. März 2023 - 2 B 33.22 - juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 20.05.2020 - 2 B 21/20   

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https://dejure.org/2020,14686
VG Schleswig, 20.05.2020 - 2 B 21/20 (https://dejure.org/2020,14686)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20.05.2020 - 2 B 21/20 (https://dejure.org/2020,14686)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 2 B 21/20 (https://dejure.org/2020,14686)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (31)

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2012 - 1 MB 38/12

    Festsetzung von Baugrenzen; Nachbarschutz gegen ein Staffelgeschoss; erdrückende

    Auszug aus VG Schleswig, 20.05.2020 - 2 B 21/20
    Auch der Umstand, dass das genehmigte Vorhaben der Beigeladenen etwa von der Grundfläche, der Höhe, der Geschossfläche oder der Anzahl der Vollgeschosse größer ausfallen wird als die auf dem Grundstück der Antragsteller befindlichen Gebäude, begründet keinen Verstoß gegen den Gebietserhaltungsanspruch (OVG Schleswig, Beschl. vom 15.01.2013 - 1 MB 46/12 -, Rn. 5; Beschl. vom 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -, Rn. 12; VG Schleswig, Beschl. vom 24.11.2017 - 2 B 56/17 -, Rn. 8, alle juris).

    Bei diesen Kriterien handelt es sich aber um solche, die nur im überplanten Gebiet und dann auch nur bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -, Rn. 12, juris).

    Bei Abweichungen vom "einfügsamen" Maß der Nutzung, wie dies von den Antragstellern insbesondere hinsichtlich der Grundfläche und der absoluten Höhe des genehmigten Baukörpers gerügt wird, bietet - allein - das drittschützende Rücksichtnahmegebot ausreichenden Schutz (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -, Rn. 12, juris).

    Vergleichbares gilt mit Blick auf die von den Antragstellern angeführte faktische hintere Baugrenze; auch diese entfaltet als Kriterium der überbaubaren Grundstücksfläche i.S.d. § 23 Abs. 1 und 3 BauNVO vorliegend keine nachbarschützende Wirkung (vgl. zum Nachbarrechtsschutz durch eine hintere Baugrenze OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -, Rn. 8, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.2010 - 1 MB 16/10

    Rücksichtnahmegebot bei Anbau

    Auszug aus VG Schleswig, 20.05.2020 - 2 B 21/20
    Soweit ein Bauvorhaben die landesrechtlichen Abstandvorschriften einhält, scheidet die Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebotes der Rücksichtnahme im Regelfall aus (OVG Schleswig, Beschl. v. 11.11.2010 - 1 MB 16/10 -, Rn 14; OVG Schleswig, Urt. v. 20.01.2005 - 1 LB 23/04 -, Rn. 44; BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 -, Rn. 4, alle juris).

    Dies kommt in Betracht bei "bedrängender" oder (gar) "erdrückender" Wirkungen einer baulichen Anlage oder in Fällen, die - absehbar - zu gravierenden, allein durch die Abstandflächenwahrung nicht zu bewältigenden Nutzungskonflikten führen (OVG Schleswig, Beschl. v. 11.11.2010 - 1 MB 16/10 -, Rn. 15 mwN, juris).

    Innerhalb eines bebauten Gebietes muss regelmäßig damit gerechnet werden, dass Nachbargrundstücke innerhalb des vorgegebenen Rahmens baulich ausgenutzt werden und es durch die Bebauung zu einer Verschattung des eigenen Grundstücks zu bestimmten Tageszeiten kommt (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 11.11.2010 - 1 MB 16/10 -, Rn. 20 ff., juris), so wie hier in den Nachmittags- und Abendstunden.

    Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme erfordert vielmehr eine qualifizierte Betroffenheit des Nachbarn, die über bloße Lästigkeiten hinausgeht (OVG Schleswig, Beschl. v. 11.11.2010, a.a.O. unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 06.10.1989 - 4 C 14/87 -, Rn. 20, juris).

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus VG Schleswig, 20.05.2020 - 2 B 21/20
    Generell wird der "Radius" der näheren Umgebung etwa bei der Bestimmung der überbaubaren Fläche enger als bei dem Merkmal der Art der baulichen Nutzung zu bemessen sein, weil die von den überbauten Grundstücksflächen ausgehende Prägung im Allgemeinen hinter der Reichweite der von der Art der baulichen Nutzung ausgehenden Wirkung zurückbleibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38/13 -, Rn. 8 m.w.N., juris).

    Diese Annahme bezeichnet allerdings nur einen gedanklichen Ausgangspunkt, der nicht von einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall entbindet (BVerwG Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38/13 -, Rn. 9, juris).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Schleswig, 20.05.2020 - 2 B 21/20
    Soweit ein Bauvorhaben die landesrechtlichen Abstandvorschriften einhält, scheidet die Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebotes der Rücksichtnahme im Regelfall aus (OVG Schleswig, Beschl. v. 11.11.2010 - 1 MB 16/10 -, Rn 14; OVG Schleswig, Urt. v. 20.01.2005 - 1 LB 23/04 -, Rn. 44; BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 -, Rn. 4, alle juris).

    Auch hier geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es in der Regel keinen über die landesrechtlichen Abstandflächenvorschriften hinausgehenden Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten von benachbarten Grundstücken aus gibt (u.a. Beschl. v. 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, Rn. 5; Beschl. v. 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, Rn. 7; Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128/98 -, Rn. 4, alle juris).

  • VG Schleswig, 24.11.2017 - 2 B 56/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Nachbarn

    Auszug aus VG Schleswig, 20.05.2020 - 2 B 21/20
    Auch der Umstand, dass das genehmigte Vorhaben der Beigeladenen etwa von der Grundfläche, der Höhe, der Geschossfläche oder der Anzahl der Vollgeschosse größer ausfallen wird als die auf dem Grundstück der Antragsteller befindlichen Gebäude, begründet keinen Verstoß gegen den Gebietserhaltungsanspruch (OVG Schleswig, Beschl. vom 15.01.2013 - 1 MB 46/12 -, Rn. 5; Beschl. vom 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -, Rn. 12; VG Schleswig, Beschl. vom 24.11.2017 - 2 B 56/17 -, Rn. 8, alle juris).

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Einzelhäusern mit geringer Grundflächenzahl, nicht entspricht, erkennt die Kammer in ständiger Rechtsprechung nicht an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; v. 24.11.2017 - 2 B 56/17 - so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014 - 1 ME 47/14 -, Rn. 10 ff.; OVG Schleswig, Beschl. v. 31.03.2020 - 1 MR 2/20 -, Rn. 24, alle juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.07.2011 - 1 LA 31/11

    Verletzung von Nachbarrechten durch Einsichtsmöglichkeiten

    Auszug aus VG Schleswig, 20.05.2020 - 2 B 21/20
    Es gibt keinen Rechtsanspruch des Nachbarn, dass Räume, Fenster, Terrassen, Balkone oder Dachgauben auf dem benachbarten Grundstück so angeordnet werden, dass sein Grundstück nicht oder nur eingeschränkt eingesehen werden kann (OVG Schleswig, Beschl. v. 14.07.2011 - 1 LA 31/11 -, Rn. 2, juris, unter Verweis auf VGH München, Beschl. v. 13.07.2005 - 14 CS 05.1102 -, juris).

    Die von einer benachbarten Wohnnutzung und den damit verbundenen Lebensäußerungen typischerweise auf Nachbargrundstücke einwirkenden Beeinträchtigungen müssen grundsätzlich akzeptiert werden (OVG Schleswig, Beschl. v. 14.07.2011, a.a.O.).

  • VG Schleswig, 28.11.2014 - 8 A 119/12

    Bauvorhaben Martius-Terrassen in Kiel

    Auszug aus VG Schleswig, 20.05.2020 - 2 B 21/20
    Es ist dem betroffenen Nachbarn ferner zuzumuten, unerwünschte Einblicke durch eigene Mittel abzuwehren, sei es durch Sichtschutz im Haus oder im Gartenbereich (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 25.11.2014 - 8 A 119/12 -, n.v.).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Schleswig, 20.05.2020 - 2 B 21/20
    Jenes beruht auf dem Gedanken, dass sich jeder Grundstückseigentümer davor schützen können muss, dass er über die durch die Festsetzung einer Gebietsart normierte oder aus einer wie hier faktisch vorhandenen Gebietsart eines allgemeinen oder gar reinen Wohngebietes sich ergebenden Beschränkung seiner Baufreiheit hinaus durch eine nicht zulässige Nutzung eines anderen Grundstückseigentümers nochmals zusätzlich belastet wird (BVerwG, Urt. v. 16.9.1993 - 4 C 28/91 -, Rn. 12; OVG Schleswig, Beschl. v. 07.06.1999 - 1 M 119/98 -, Rn. 1, alle juris).
  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Auszug aus VG Schleswig, 20.05.2020 - 2 B 21/20
    Eine abweichende Beurteilung ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der sog. Wannsee-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 09.08.2018 - 4 C 7/17 -, juris).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Schleswig, 20.05.2020 - 2 B 21/20
    Für die Bestimmung der maßgeblichen näheren Umgebung kommt es auf die Umgebung zum einen insoweit an, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und zum anderen insoweit, als die Umgebung ihrerseits das Baugrundstück prägt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9/77 -, Rn. 33, juris; Söfker , in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB Kommentar, Stand: 02/2019, § 34 Rn 36 mwN).
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 1 ME 47/14

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf

  • BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89

    "Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07

    Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach

  • OVG Saarland, 21.02.2014 - 2 B 12/14

    Nachbarstreit - Befreiung für die Herstellung einer Einfriedung auf der

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2010 - 1 ME 237/09

    Zuordnung des Schikaneverbots zu vom Gebot der Rücksichtnahme umfassten

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2020 - 1 MR 2/20

    Baurechtliche Nachbarklage in bebautem innerstädtischen Wohngebiet

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2020 - 1 ME 154/19

    Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahme; Rücksichtnahmegebot; Stellplatz

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 1 MB 9/20

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung eines im unbeplanten Innenbereich

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2005 - 1 LB 23/04

    Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO);

  • BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 25.17

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Bindung des Disziplinargerichts an

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2020 - 2 B 1322/19

    Gebot der Rücksichtnahme und Nachbarschutz bei Erteilung einer Baugenehmigung zur

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 88.12

    Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bezahlten (Mindest-)Jahresurlaub

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 1 M 119/98
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2013 - 1 MB 46/12

    Untersagung der Errichtung eines Wohngebäudes; nachbarschützende Wirkung des

  • VGH Bayern, 13.07.2005 - 14 CS 05.1102
  • VGH Bayern, 14.08.2003 - 2 BV 03.771
  • VGH Bayern, 24.07.2020 - 15 CS 20.1332

    Wannsee-Rechtsprechung, Nachbarschutz und Art der baulichen Nutzung

    Insbesondere bei neueren Bebauungsplänen, die unter der Geltung des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, erscheint es - was im Rahmen der vorliegenden (Eil-) Beschwerdeentscheidung nicht abschließend entschieden werden muss - unter dem Gesichtspunkt der verfassungsrechtlichen Funktionenverteilung zwischen Gerichten als Funktionsträger rechtsprechender Gewalt einerseits und kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften andererseits (vgl. Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 2, Art. 92, Art. 97 Abs. 1 GG) jedenfalls nicht unproblematisch, einer bauleitplanerischen Festsetzung im Wege richterrechtlicher "Korrektur" unter Berufung auf die "WannseeRechtsprechung" des Bundesverwaltungsgerichts eine vom Plangeber nicht positiv gewollte Drittschutzwirkung zu unterstellen (vgl. auch OVG SH, B.v. 12.5.2020 - 1 MB 9/20 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 15.4.2020 - 2 B 1322/19 - juris Rn. 25; VG Schleswig, B.v. 20.5.2020 - 2 B 21/20 - juris Rn. 10; weitergehend wohl HambOVG, B.v. 25.6.2019 - 2 Bs 100/19 - NVwZ 2019, 1365 = juris Rn. 28 ff.).
  • VG Schleswig, 14.03.2024 - 2 B 6/24

    Baugenehmigung (Nachbarklage)

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern mit geringer Grundflächenzahl, nicht entspricht, erkennt die Kammer in ständiger Rechtsprechung nicht an (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 20. Mai 2020 - 2 B 21/20 - juris Rn. 9 mit umfangreichen Nachweisen; vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 12. Mai 2020 - 1 MB 9/20 - juris Rn. 6 f.).
  • VG Schleswig, 05.10.2020 - 8 B 14/20

    Baugenehmigung (Nachbarklage) - Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

    Dies gilt auch mit Blick auf die von dem Antragsteller angeführte faktische vordere Baugrenze; auch diese entfaltet - selbst wenn diese in der maßgeblichen näheren Umgebung als faktisch vorhanden anzunehmen sein sollte - als Kriterium der überbaubaren Grundstücksfläche i.S.d. § 23 Abs. 1 und 3 BauNVO vorliegend keine nachbarschützende Wirkung (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 2 B 21/20 -, Rn. 11, juris, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 08.10.2020 - 2 B 21/20   

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https://dejure.org/2020,80523
VG Osnabrück, 08.10.2020 - 2 B 21/20 (https://dejure.org/2020,80523)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 08.10.2020 - 2 B 21/20 (https://dejure.org/2020,80523)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 08. Oktober 2020 - 2 B 21/20 (https://dejure.org/2020,80523)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.02.2010 - III ZR 295/09

    Bodenschutzrecht: Ausgleichsanspruch mehrerer Verpflichteter bei Vorrang der

    Auszug aus VG Osnabrück, 08.10.2020 - 2 B 21/20
    Zwar erscheint es nicht ausgeschlossen, dass der Bauherr bzw. der Eigentümer trotz der Zwangsverwaltung nach § 52 Abs. 1 bzw. 56 Satz 1 NBauO in Anspruch genommen wird und gegenüber dem Zwangsverwalter lediglich eine Duldungsverfügung ergeht (vgl. VG Würzburg, U. v. 23.05.2006, W 4 K 05.592, juris Rn. 31-33; VG München, U. v. 07.12.2017, M 11 K 16.4004, juris Rn. 32; VG Frankfurt, U. v. 13.11.2001, 14 E 4385/99, juris Rn. 32; a.A. wohl: BGH, U. v. 18.02.2010, III ZR 295/09, juris Rn. 47-48).
  • VG München, 07.12.2017 - M 11 K 16.4004

    Androhung der Ersatzvornahme zur Duchsetzung einer Beseitigungsanordnung

    Auszug aus VG Osnabrück, 08.10.2020 - 2 B 21/20
    Zwar erscheint es nicht ausgeschlossen, dass der Bauherr bzw. der Eigentümer trotz der Zwangsverwaltung nach § 52 Abs. 1 bzw. 56 Satz 1 NBauO in Anspruch genommen wird und gegenüber dem Zwangsverwalter lediglich eine Duldungsverfügung ergeht (vgl. VG Würzburg, U. v. 23.05.2006, W 4 K 05.592, juris Rn. 31-33; VG München, U. v. 07.12.2017, M 11 K 16.4004, juris Rn. 32; VG Frankfurt, U. v. 13.11.2001, 14 E 4385/99, juris Rn. 32; a.A. wohl: BGH, U. v. 18.02.2010, III ZR 295/09, juris Rn. 47-48).
  • VG Frankfurt/Main, 13.11.2001 - 14 E 4385/99
    Auszug aus VG Osnabrück, 08.10.2020 - 2 B 21/20
    Zwar erscheint es nicht ausgeschlossen, dass der Bauherr bzw. der Eigentümer trotz der Zwangsverwaltung nach § 52 Abs. 1 bzw. 56 Satz 1 NBauO in Anspruch genommen wird und gegenüber dem Zwangsverwalter lediglich eine Duldungsverfügung ergeht (vgl. VG Würzburg, U. v. 23.05.2006, W 4 K 05.592, juris Rn. 31-33; VG München, U. v. 07.12.2017, M 11 K 16.4004, juris Rn. 32; VG Frankfurt, U. v. 13.11.2001, 14 E 4385/99, juris Rn. 32; a.A. wohl: BGH, U. v. 18.02.2010, III ZR 295/09, juris Rn. 47-48).
  • VG Würzburg, 23.05.2006 - W 4 K 05.592
    Auszug aus VG Osnabrück, 08.10.2020 - 2 B 21/20
    Zwar erscheint es nicht ausgeschlossen, dass der Bauherr bzw. der Eigentümer trotz der Zwangsverwaltung nach § 52 Abs. 1 bzw. 56 Satz 1 NBauO in Anspruch genommen wird und gegenüber dem Zwangsverwalter lediglich eine Duldungsverfügung ergeht (vgl. VG Würzburg, U. v. 23.05.2006, W 4 K 05.592, juris Rn. 31-33; VG München, U. v. 07.12.2017, M 11 K 16.4004, juris Rn. 32; VG Frankfurt, U. v. 13.11.2001, 14 E 4385/99, juris Rn. 32; a.A. wohl: BGH, U. v. 18.02.2010, III ZR 295/09, juris Rn. 47-48).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 1 ME 31/15

    Baugenehmigung; Beherbergungsbetrieb; formelle Illegalität; Hostel; klein;

    Auszug aus VG Osnabrück, 08.10.2020 - 2 B 21/20
    Die Begründung muss der Behörde den Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung vor Augen führen und sie veranlassen, das besondere, ausnahmsweise überwiegende öffentliche Interesse an einer solchen Vollziehung aus den Umständen des Einzelfalls zu rechtfertigen (vgl. Nds. OVG, B. v. 11.05.2015, 1 ME 31/15, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei

    Auszug aus VG Osnabrück, 08.10.2020 - 2 B 21/20
    Bei der Entscheidung über das Einschreiten gegen rechtswidrige und ordnungswidrige Zustände ist der Begründungspflicht regelmäßig damit genügt, dass die Behörde zum Ausdruck bringt, der beanstandete Zustand müsse wegen seiner Rechtswidrigkeit und Ordnungswidrigkeit beseitigt werden (vgl. BVerwG, B. v. 28.08.1980, 4 B 67/80, juris 2. Orientierungssatz).
  • BGH, 04.12.2014 - III ZR 61/14

    Wildschadensersatzanspruch für Schäden an sog. Erstaufforstungen bei

    Auszug aus VG Osnabrück, 08.10.2020 - 2 B 21/20
    Darüber hinaus muss der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem vom Gesetzgeber geregelten Tatbestand vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie beim Erlass der herangezogenen Norm, zum gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. BGH, U. v. 04.12.2014, III ZR 61/14, juris Rn. 9).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2008 - 3 M 9/08

    Sofortige Vollziehung einer Beseitigungsanordnung

    Auszug aus VG Osnabrück, 08.10.2020 - 2 B 21/20
    Jedoch ist die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Beseitigungsanordnung ausnahmsweise unter anderem dann zulässig, wenn die von dem Bauwerk ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ein sofortiges Einschreiten durch Beseitigung der baulichen Anlagen erfordert (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 06.02.2008, 3 M 9/08, juris Rn. 5-9 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 10 S 14.15

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Gebäude im Außenbereich; Landwirtschaft;

    Auszug aus VG Osnabrück, 08.10.2020 - 2 B 21/20
    Die offensichtliche Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung allein genügt in der Regel nicht, um deren sofortige Vollziehung zu rechtfertigen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 17.07.2015, OVG 10 S 14.15, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 51.97

    Erledigung der Hauptsache einseitige Erledigungserklärung Aufhebung des

    Auszug aus VG Osnabrück, 08.10.2020 - 2 B 21/20
    Die Auslegung eines Verwaltungsaktes hat zum einen nach seinem objektiven Erklärungswert unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Erklärung und zum anderen danach zu erfolgen hat, wie ihn Adressat oder Drittbetroffener nach Treu und Glauben verstehen dürfen (vgl. BVerwG, B. v. 31.01.2008, 7 B 48/07, juris Rn. 6), wobei Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl. BVerwG, U. v. 03.11.1998, 9 C 51/97, juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 8 S 525/95

    Störerauswahl: kein Vorrang der Haftung des Verhaltensstörers vor der des

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 1 ME 155/18

    Arbeitnehmerunterkunft; Nutzungsuntersagung; Wohnen

  • BVerwG, 31.01.2008 - 7 B 48.07

    Zulässigkeit einer auf die zeitweilige Lagerung gefährlicher Abfälle begrenzte

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2005 - 1 ME 314/04

    Genehmigungsbedürftigkeit für einen Verkaufsstand, an dem der Landwirt

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2008 - 1 ME 4/08

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Arbeiten im Gebäudeinneren anordnenden

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